Benutzerinformationen überspringen
Fortgeschrittener
Wohnort: Oberlungwitz
Beruf: staatlich anerkannter Erzieher
Level: 36
Benutzerinformationen überspringen
Fortgeschrittener
Wohnort: Oberlungwitz
Beruf: staatlich anerkannter Erzieher
Level: 36
Prinzipiell immer. Meinem bescheidenen Verstaendnis von Recht nach stellt sich die Sache so dar: Du hast einen Vertrag mit $Anbieter, der Dir gemaess dem geschlossenen Vertrag seine Leistungen zur Verfuegung stellt. Inwiefern da Ausfaelle zu ertragen sind, ist sicherlich auch irgendwo in den AGB geregelt (Haftung / Haftungsausschluss).Meine Frage ist da was machbar?
Zitat
"Der Faust tut weh, wenn er dich trifft." Johann Wolfgang von Goethe
Benutzerinformationen überspringen
Fortgeschrittener
Wohnort: Oberlungwitz
Beruf: staatlich anerkannter Erzieher
Level: 36
Die Baufirma und der Internetnutzer haben kein Vertragsverhältnis! Das besteht zwischen Telekom und dem Kunden. Die Telekom hat keinen Einfluss darauf das der Baggerfahrer zu doof zum Buddeln ist somit ist die Telekom vertraglich auch nicht regressierbar ... Erst wenn der Kunde (Internetnutzer) einen exorbitanten Vermögensschaden nachweisen kann (das kann der TE nicht - ein Beispiel wäre z.B. wenn der Kunde die Deutsche Börse ist) könnte die Baufirma regressiert werden. Ob das dann die Telekom macht oder der Endkunde ist eine andere Sache.höhere gewalt = baufirma bzw bauherr schafft es nicht zu verhindern DREIMAL das internet für Tage zu kappen????
einmal sehe ich ein , aber nicht drei mal binnen einem jahr
Zitat
"Der Faust tut weh, wenn er dich trifft." Johann Wolfgang von Goethe